Selbstverständnis
Rechtsanwälten kommt in unserem demokratischen Rechtsstaat eine wichtige Funktion zu: Als Organ der Rechtspflege sichern und gewährleisten sie für jeden Bürger den Zugang zum Recht und verschaffen ihm rechtliches Gehör vor Gerichten und Behörden. Anwaltliche Tätigkeit dient dem Interesse der Mandanten. Gleichzeitig ist der Anwalt in besonderem Maße dem Gemeinwohl verpflichtet und nimmt damit neben den Gerichten und der Staatsanwaltschaft eine eigenständige Funktion im Kampf um das Recht wahr.
Vita
1992-1997
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz
1997-1999
Referendariat im Bezirk des OLG Karlsruhe
u. a. mit Station in Amsterdam
2000-2001
Rechtsanwalt in der damaligen Kanzlei Pfeiffer Schneider Breski
Waldshut-Tiengen
2001-2011
Rechtsanwalt in der damaligen Kanzlei Metzeler von der Fecht
(vormals Metzeler van Betteray)
Düsseldorf